Seit dem 1. April 2012 unterliegen in Österreich sämtliche Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen der Immobilienertragsteuer (§ 30 EStG). Die frühere zehnjährige Spekulationsfrist wurde abgeschafft. Der Sondersteuersatz beträgt 30 % auf den Veräußerungsgewinn.
Für Altvermögen (Erwerb vor 1.4.2002) gelten Pauschalregelungen: 14 % des Erlöses als fiktiver Gewinn (effektiv 4,2 %), bei Umwidmung nach 1987 sind es 60 % (effektiv 18 %). Seit 1.7.2025 kommt bei Umwidmungen nach dem 31.12.2024 der Umwidmungszuschlag von 30 % hinzu, was die Effektivbelastung auf 23,4 % erhöht. Die Hauptwohnsitzbefreiung (2 Jahre durchgehend oder 5 von 10 Jahren) und die Herstellerbefreiung können die Steuer vollständig entfallen lassen.