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Immobilien­bewertung Österreich

Marktwertschätzung auf Basis der aktuellen WKÖ-Immobilienpreisspiegel-Daten, Statistik Austria Durchschnittspreise und OeNB-Zinssätze. Alle österreichischen Bezirke, Kaufnebenkosten nach GrEStG und Renditeberechnung für Anleger.

Live Bewerten WKÖ · Statistik Austria · GrEStG Stand: Mai 2026
Ø Wohnungspreis Österreich
5.600 €/m²
WKÖ Immobilienpreisspiegel · Datenstand Q1 2026

Standort

№ 01

Objekt

№ 02
Jahr

Nebenkosten & Rendite

№ 03
€/M
№ 02 Methode

So funktioniert die Bewertung.

Die Marktwertschätzung basiert auf dem Vergleichswertverfahren: Der Rechner verwendet die aktuellen Durchschnittspreise pro Quadratmeter aus dem WKÖ-Immobilienpreisspiegel 2026 und den Immobilien-Durchschnittspreisen der Statistik Austria. Je nach Objekttyp (Wohnung, Haus, Grundstück) werden die passenden Bezirksdaten herangezogen.

Zustandsfaktoren (0,75 bis 1,25) und ein linearer Altersabschlag (0,5 % pro Jahr ab Baujahr, max. 30 %) korrigieren den Rohwert. Die Kaufnebenkosten werden nach den aktuell geltenden Sätzen (GrEStG 2026, § 26a GGG, Kammertarif) berechnet. Für eine verbindliche Bewertung ist ein gerichtlich zertifiziertes Gutachten erforderlich.

№ 01

Standort & Objekt wählen

Bundesland, Bezirk, Objekttyp und Fläche eingeben. Die Bezirksdaten werden automatisch geladen.

№ 02

Bewertung berechnen

Der Marktwert ergibt sich aus Bezirks-m²-Preis, Zustandsfaktor und Altersabschlag — live, bei jeder Eingabe.

№ 03

Nebenkosten & Rendite

Alle Kaufnebenkosten auf einen Blick. Bei Angabe einer Monatsmiete wird zusätzlich die Brutto- und Nettorendite berechnet.

№ 03 Quellen & Rechtsgrundlage
RechtsgrundlageGrEStG 1987 idF BGBl 2025 · § 26a GGG · Kammertarif WKO
AktualisierungQuartalsweise · zuletzt Mai 2026
Rechtlicher Hinweis. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis statistischer Durchschnittswerte. Er ersetzt kein Gutachten durch gerichtlich zertifizierte Sachverständige. Die tatsächlichen Marktpreise können aufgrund von Mikrolage, Ausstattung, Sanierungszustand und aktueller Nachfrage erheblich abweichen. Im Streitfall oder bei Finanzierungsentscheidungen ist eine individuelle Bewertung durch qualifizierte Sachverständige anzuraten.