Der Rechner ermittelt den Jahresertrag einer Kurzzeitvermietung auf Basis von Nachtpreis und Auslastung. Davon werden Plattformgebühren (Airbnb Host-Gebühr), Reinigungskosten pro Gästewechsel, Ortstaxe, laufende Betriebskosten und die Abschreibung der Einrichtung abgezogen.
Für die steuerliche Einordnung wird der österreichische Einkommensteuertarif 2026 (progressiver Stufentarif) herangezogen. Der Grenzsteuersatz ergibt sich aus dem Gesamteinkommen (sonstige Einkünfte + Vermietungseinkünfte). Bei der Umsatzsteuer wird zwischen Kleinunternehmerregelung (befreit bei Umsatz unter 42.000 EUR) und Regelbesteuerung (10 % auf Beherbergung) unterschieden.