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Airbnb-Rechner

Kurzzeitvermietung realistisch kalkulieren: Jahresertrag auf Basis von Nachtpreis und Auslastung, abzüglich Reinigung, Plattformgebühren und laufender Kosten. Mit steuerlicher Einordnung nach österreichischem Recht.

Vermietung § 28 EStG · § 6 UStG Neu Stand: Mai 2026
Airbnb Host-Servicegebühr
3 %
Standard-Split-Modell · Gästegebühr separat (ca. 14 %)

Objekt & Einnahmen

Nr. 01
EUR
%
Pers.
Nächte

Kosten & Gebühren

Nr. 02
EUR
%
EUR
EUR
EUR

Steuerliche Behandlung

Nr. 03
EUR
Nr. 02 Methode

So funktioniert es.

Der Rechner ermittelt den Jahresertrag einer Kurzzeitvermietung auf Basis von Nachtpreis und Auslastung. Davon werden Plattformgebühren (Airbnb Host-Gebühr), Reinigungskosten pro Gästewechsel, Ortstaxe, laufende Betriebskosten und die Abschreibung der Einrichtung abgezogen.

Für die steuerliche Einordnung wird der österreichische Einkommensteuertarif 2026 (progressiver Stufentarif) herangezogen. Der Grenzsteuersatz ergibt sich aus dem Gesamteinkommen (sonstige Einkünfte + Vermietungseinkünfte). Bei der Umsatzsteuer wird zwischen Kleinunternehmerregelung (befreit bei Umsatz unter 42.000 EUR) und Regelbesteuerung (10 % auf Beherbergung) unterschieden.

Nr. 01

Objekt kalkulieren

Nachtpreis, Auslastung und Aufenthaltsdauer eingeben. Standardwerte orientieren sich an österreichischen Durchschnittswerten.

Nr. 02

Kosten erfassen

Reinigung, Plattformgebühr, Ortstaxe und laufende Kosten werden automatisch auf das Jahr hochgerechnet.

Nr. 03

Steuer berechnen

Die geschätzte Einkommensteuer wird nach dem progressiven Tarif ermittelt. USt-Status und Grenzsteuersatz werden ausgewiesen.

Nr. 03 Quellen & Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage § 28 EStG (Einkünfte V+V) · § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer) · § 23 EStG (Gewerbebetrieb) · GewO 1994
Hinweis Ortstaxe ist gemeindespezifisch und hier als Eingabewert gestaltet. Airbnb-Gebühren nach aktuellem Split-Modell.
Rechtlicher Hinweis. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von individuellen Umständen ab (Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustvorträge, Liebhaberei-Prüfung). Er ersetzt keine Steuerberatung. Bei gewerblicher Kurzzeitvermietung können zusätzliche Sozialversicherungspflichten (SVS) bestehen. Die Ortstaxe-Regelungen variieren nach Bundesland und Gemeinde.